Definition „Nutzpilz“
Großpilze, die ganz oder in Teilen (Myzel, Fruchtkörper oder beide) einem wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen zugeführt werden können, gelten als Nutzpilze. Nutzpilze sind alle kultivierten Großpilze und einige Wildpilze von wirtschaftlicher Bedeutung.
Die bereits erkannten und teilweise auch erforschten Nutzungsmöglichkeiten der Großpilze sind:
• Bei Waldschutzmaßnahmen und Einzelbaumbehandlung
• Für die Krankheitsvorbeugung und Therapie
• In der Umwelttechnik
Nutzpilze sind demnach solche Großpilze, die dem Menschen und der Umwelt vorteile bringen (vgl. Nutzpflanzen, Nutztiere). Um die Möglichkeiten, die uns Nutzpilze bieten, ausschöpfen zu können, ist die vordringlichste Aufgabe der angewandten Mykologie den Anbau, die Kultivierung oder Vermehrung der Nutzpilze zu erforschen, zu entwickeln und die Technologien zu etablieren.
weiter (Beispiele für Nutzpilze) |

Übersicht
- Einleitung
- Kalauer
- Beispiele in der Literatur
- Definition "Großpilze" - Definition "Nutzpilze"
- Beispiele für Nutzpilze |